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Realschule Lechenich

Soziale Medien

Liebe Eltern,

ich möchte noch einmal einige grundsätzliche Hinweise zu diesem Thema geben.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihr Kind krankmelden sollen, weil es Symptome hat, die zur den typischen Corona-Symptomen gehören, dann lassen Sie Ihr Kind vorsorglich zu Hause und informieren die Schule, um innerhalb der nächsten 24 Stunden zu beobachten, ob sich weitere Symptome einstellen. Sollte das der Fall sein, ist unbedingt eine ärztliche Abklärung nötig.

Halten Sie in allen Fällen engen Kontakt mit der Schule, damit wir das Vorgehen miteinander absprechen können.

Wenn ein Geschwisterkind krank wird, verfahren Sie bitte wie oben beschrieben.

Falls jemand aus Ihrer Familie einen Corona-Test machen soll, klären Sie bitte das weitere Vorgehen mit der Schule ab. Auch hier rate ich in jedem Fall zur Vorsicht.

Das Ministerium hat heute eine Merkblatt zu dieser Frage veröffentlicht:

https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Erkrankung%20Kind%20Schaubild.pdf

Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Ministeriums:

"Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. Ein genauer Ablaufplan ist den Schulen landesweit zur Verfügung gestellt worden.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen."

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Informationen zu den typischen Symptomen erhalten Sie auf der Homepage des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText3

 

Viele Grüße

Thomas Weber, 31.08.2020