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Realschule Lechenich

Soziale Medien

Liebe Eltern,

mit einer Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 25.03.2020 wurden die Schulen angewiesen, dass bis zu den Sommerferien alle anstehenden Klassenfahrten und andere Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten wie z.B. Wandertage abzusagen sind bzw. von der Schulleitung nicht mehr genehmigt werden dürfen.

An unserer Schule sind zwar nach den bereits abgesagten Klassenfahrten/Gruppenfahrten keine weiteren Fahrten mehr geplant, aber es betrifft uns z.B. auch im Hinblick auf unseren allgemeinen Wandertag kurz vor den Sommerferien.

Zum Thema abgesagte Klassenfahrten möchte ich noch folgende Punkte hinsichtlich einer Kostenerstattung erläutern:

Die Klassenfahrten in der Jahrgangsstufe 7 und auch die Englandfahrt wurden von mir aufgrund der Anweisung in der dritten Schulmail abgesagt.

Zur möglichen Kostenübernahme durch das Land gibt es Ausführungen in der zweiten Schulmail. Eine mögliche Erstattung soll dann über die Bezirksregierung laufen.

In der zwölften Schulmail, die am 03.04.2020 veröffentlicht wurde, wurden nun Regelungen zur Erstattung der Stornokosten angeben.

Für Sie ist wichtig zu wissen, dass eine mögliche Erstattung erst nach dem 15.06.2020 erfolgt.

Die Anträge kann nur die Schule an das Land stellen, nicht Sie als Eltern.

 

Die Reiserücktrittversicherungen werden nicht für den Schaden eintreten.

 

Erst wenn wir als Schule die Erstattung haben, kann die Erstattung an Sie als Eltern erfolgen.

 

Stand heute, 18.06.2020, gibt es noch keine Überweisung vom Land an unsere Schule. Wir können also noch kein Geld auszahlen.

 

Viele Grüße

Thomas Weber, 27.03.2020

aktualisiert: 18.06.2020